Seit Ende vergangenen Jahres dürfen Lampenöle und flüssige Grillanzünder auf Paraffinbasis nur noch in schwarzen, nicht durchsichtigen und höchstens einen Liter fassenden Behältern verkauft werden. Dies soll die Neugier von Kindern weniger stark wecken als bunte Flüssigkeiten in transparenten Behältern und Verwechselungen mit Getränken vorbeugen. Die Behälter müssen nun zusätzlich den unverwischbaren Aufdruck „Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl – oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht – kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“ bzw. „Bereits ein kleiner Schluck Grillanzünder kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“. In der Vergangenheit kam es trotz wiederholter Warnungen immer wieder zu schweren Unfällen mit Lampenölen und flüssigen Grillanzündern, da vor allem Kinder diese versehentlich getrunken hatten. Die in den Flüssigkeiten enthaltenen Paraffine lösen lebensbedrohliche chemische Lungenentzündungen aus. Das BfR hat sich seit seinem Bestehen für verschärfte Regelungen für diese Produkte eingesetzt. „Mit den neuen Regelungen wird die Gesundheit, vor allem von Kindern, endlich angemessen geschützt“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. (weiterlesen …)